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   LSG Saarland, 29.01.2004 - L 1 RA 2/02   

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https://dejure.org/2004,24622
LSG Saarland, 29.01.2004 - L 1 RA 2/02 (https://dejure.org/2004,24622)
LSG Saarland, Entscheidung vom 29.01.2004 - L 1 RA 2/02 (https://dejure.org/2004,24622)
LSG Saarland, Entscheidung vom 29. Januar 2004 - L 1 RA 2/02 (https://dejure.org/2004,24622)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beitragserstattung in der Rentenversicherung - Beweiskraft öffentlicher Urkunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.01.1997 - 5 RJ 52/94

    Verjährung des Anspruchs auf Erstattung zu Recht entrichteter Beiträge zur

    Auszug aus LSG Saarland, 29.01.2004 - L 1 RA 2/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 29.01.1997, 5 RJ 52/94) erlischt ein Zahlungsanspruch gemäß dem auch im Sozialrecht anwendbaren § 362 BGB, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger - hier die Klägerin - oder an einen Dritten zum Zwecke der Erfüllung bewirkt wird (vgl. auch jüngst LSG des Saarlandes - 7. Senat -, Urteil vom 12.12.2003, L 7 RJ 107/03; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.09.2001, L 3 RJ 22/01).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2001 - L 3 RJ 22/01

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Saarland, 29.01.2004 - L 1 RA 2/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 29.01.1997, 5 RJ 52/94) erlischt ein Zahlungsanspruch gemäß dem auch im Sozialrecht anwendbaren § 362 BGB, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger - hier die Klägerin - oder an einen Dritten zum Zwecke der Erfüllung bewirkt wird (vgl. auch jüngst LSG des Saarlandes - 7. Senat -, Urteil vom 12.12.2003, L 7 RJ 107/03; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.09.2001, L 3 RJ 22/01).
  • BSG, 14.03.1975 - 1 RA 173/74

    Beitragserstattung - Nachweis

    Auszug aus LSG Saarland, 29.01.2004 - L 1 RA 2/02
    Selbst wenn man die Tatsache der Auszahlung auf Grund des Erstattungsvermerks nicht im Wege des Urkundenbeweises als erwiesen betrachten würde, entspräche es einem typischen Lebenssachverhalt, dass der Rentenversicherungsträger, der das Erlöschen eines Versicherungsverhältnisses und eine Beitragserstattung aktenkundig macht, diese auch auszahlt (LSG Nordrhein-Westfalen aaO. unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG; insb. Urteil vom 14.03.1975, 1 RA 173/74, Breithaupt 1975, 1035).
  • LSG Hamburg, 05.04.2007 - L 6 R 189/06

    Vormerkung von Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, Nachweis

    Zwar trägt die Beklagte die objektive Beweislast dafür, dass ein Beitragserstattungsverfahren durchgeführt wurde, doch ergibt sich dies ungeachtet des Umstandes, dass der Erstattungsvorgang vernichtet wurde, im Wege des Urkundenbeweises (so auch LSG Saarland, Urteil vom 29.1.2004 - L 1 RA 2/02 - juris) aus den noch vorliegenden, die Klägerin betreffenden Versicherungskarten (´Quittungskarten").

    Die Rechtsprechung der Landessozialgerichte ist dem gefolgt (vgl. hierzu Urteil des Senats v. 27.4.2006 - L 6 RJ 89/04; LSG Hamburg, Urteil v. 25.2.2003 - L 1 RJ 97/99; LSG Berlin, Urteil vom 29.10.2003 - L 17 RA 60/01 - juris; vgl. auch LSG für das Saarland, Urteil vom 29.1.2004 - L 1 RA 2/02 - juris) bzw. hat ausdrücklich die Grundsätze des Beweises des ersten Anscheins auf Erstattungsfälle angewandt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile v. 17.2.1997 - L 4 J 16/95 - SozVers 1997, S. 279 f., 280, v. 24.9.2001 - L 3 RJ 22/01 - und v. 16.8.2006 - L 8 R 89/05 - juris; ihm folgend das Bayer. LSG, Urteile v. 14.5.2002 - L 19 RJ 3/02 - und v. 8.12.2004 - L 19 RJ 203/03 - beide in juris) und die Beitragserstattung als einen typischen Geschehensablauf angesehen, bei dem von einer festgestellten Ursache auf einen bestimmten Erfolg geschlossen werden kann.

  • LSG Saarland, 08.11.2007 - L 1 R 4/07

    Rückabwicklung der Heiratserstattung - Nachweis über Auszahlung

    Diese Urkunde begründe nach dem Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland (LSG) vom 29.01.2004 - L 1 RA 2/02 - den vollen Beweis hinsichtlich der Entscheidung über die Erstattung und der Auszahlung selbst.

    Bereits in der Entscheidung des Senats vom 29.01.2004 (L 1 RA 2/02) wurde ausgeführt, dass es einem typischen Lebenssachverhalt entspricht, dass der Rentenversicherungsträger, der das Erlöschen eines Versicherungsverhältnisses und eine Beitragserstattung aktenkundig macht, diese auch auszahlt (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.09.2001 - L 3 RJ 22/01 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG, Urteil vom 14.03.1975 - 1 RA 173/74).

  • LSG Hamburg, 27.04.2006 - L 6 RJ 89/04

    Beurteilung eines Anspruch auf Altersrente aus der deutschen gesetzlichen

    Das Sozialgericht hat sich zu Recht auf die von den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit in ständiger Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze gestützt, dass aus dem Inhalt von Sammelkarten, Beitragserstattungslisten sowie sonstigen noch vorhandenen und auf den Namen der Berechtigten lautenden Verwaltungsunterlagen die - auf Lebenserfahrung sowie dem Grundsatz der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung beruhende - Vermutung begründet werden kann, dass die Beitragserstattung tatsächlich wirksam erfolgt ist (u.a. BSG, Urteil vom 14.3.1975, 1 RA 173/74 - SozR 2200 § 1309a Nr. 1; BSG, Beschluss vom 14.8.1989, 5 BJ 33/89 - juris; LSG Berlin, Urteil vom 29.10.2003, L 17 RA 60/01 - juris; LSG für das Saarland, Urteil vom 29.1.2004, L 1 RA 2/02 - juris).
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